|   Leben eben

Soll niemand hinterher sagen: „Davon habe ich nicht gewußt.“

Solange nicht deutlich erkennbar ist, was beschlossen werden soll, ist ein Einspruch notwendig. Wer meint ACTA betrifft mich nicht oder das das alles ach so kompliziert ist, nehme sich am besten die nächsten 15 Minuten Zeit. Länger dauerts nicht, versprochen.

Ein schöne Erklärung, worum es geht, gibt`s in den zwei folgenden Filmen.

Wer sich noch weiter beschäftigen möchte, sei wieder einmal auf netzpolitik.org verwiesen oder lese bei jetzt.de ein Interview mit Herbert Bredthauer, einem ePetitionsersteller. Seine an die Bundesregierung gerichtete ePetition mit dem Ziel der Nichtratifizierung des ACTA -Abkommens kann noch bis zum kommenden Donnerstag gezeichnet werden. Über 55000 Menschen taten das bereits.

Eine weitere Möglichkeit STOPP zu fordern ist die an das Europäische Parlament gerichtete ePetition von Avaaz. Das haben schon mehr als 2,5 Millionen Menschen getan.

Die 15 Minuten sind gleich um. Schon gezeichnet?

Und ja, ich weiß der Börsenverein als Interessenvertretung des Deutschen Buchhandels hat sich für ACTA ausgesprochen. Aber wie das manchmal so ist mit den Vertretern … Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.

Keine Kommentare

  1. Die Regierung hält sich ja auch immernoch eisern an ACTA fest. Die fühlt sich wahrscheinlich vom Messer der Industrie am Rücken gekitzelt.

  2. Das Video von Anonymous entspricht „leider“ vom Inhalt bzw. den genannten Kritikpunkten her nicht den aktuellen Stand bzw. der Endversion des ACTA-Abkommens, da es sich bei diesem Video um eine (aus dem Englischen übersetzte) Version von vor mehr als einem Jahr handelt, die nur relativ spät ins Deutsche übersetzt wurde. Die damals durchgesickerten, in ACTA aufgeführten Punkte sind so nicht in der Endversion zu finden sind, dienen diese Gegenargumente leider nicht mehr eine konstruktiven Kritik. Die Beschreibung der möglichen drastischen Folgen von ACTA erscheinen mir daher etwas übertrieben.

    Die in der Endversion von ACTA festgehaltenen Punkte der Absichtserklärung sind, im Vergleich zu dem bestehenden deutschen Urheberrecht, nicht unbedingt „bahnbrechend“, sondern entsprechen bereits weitestgehend der geltenden deutschen Gesetzgebung.

    Die hitzige Debatte verwischt m.E. diesen Punkt leider sehr. Und diese Debatte ist gerade auch im Sinne der Urheber nicht übereifert und pauschal zu führen.

    Zugabe – sehr interessant:
    http://wissen.dradio.de/informationsfreiheit-die-grenzen-der-transparenz.33.de.html?dram:article_id=15652

  3. @ Björn
    Dein Zugabelink ist eine interessante Ergänzung, ja. Er bestätigt m.E. das ungute Gefühl, das einen bei der Beschäftigung mit ACTA beschleicht. Mit ein wenig mehr Wissen – sprich Transparenzherstellung – könnte dem abgeholfen werden.